c. Am 8. August 2018 teilte das Volkswirtschaftsdepartement B.___ mit, aus Ziff. 3.3.3. der MC-Statuten folge, dass die rechtverbindliche Unterschrift für den Verein grundsätzlich der Präsident und der Kassier kollektiv zu zweien führten, wobei die Rekursschrift vom 17. Juni 2018 einzig von ihm als Präsident unterzeichnet worden sei. B.___ wurde deshalb zur Nachreichung einer rechtsgültig unterzeichneten Rekursschrift aufgefordert. Zudem wurde er aufgefordert, Angaben zur aktuellen Mitgliederzahl des «A.___», zu den aktuellen Öffnungszeiten des «MC-Clubhauses» und zur aktuellen Regelung des Zutritts in das «MC-Clubhaus» zu machen.