R. Am 4. Juli 2018 erliess das Volkswirtschaftsdepartement folgenden Zwischenentscheid: 1. Die aufschiebende Wirkung des Rekurses von B.___, Präsident des «A.___» […], betreffend Ziff. 3 des Dispositivs der angefochtenen Verfügung vom 8. Juni 2018 wird wiederhergestellt. 2. Die Gebühr für die amtlichen Kosten für den vorliegenden Zwischenentscheid wird auf Fr. 750.– festgelegt und der Politischen Gemeinde Z.___ auferlegt. Auf die Erhebung der amtlichen Kosten wird verzichtet. 3. Es werden keine ausseramtlichen Kosten entschädigt.