Die Nachbarn hätten gesagt, dass sich die Mitglieder oft im Garten hinter der Liegenschaft aufhalten und bis spät in die Nacht Musik hören und diskutieren würden. Beim Verlassen des «MC- Clubhauses» sei der Lärm der Motorräder kaum auszuhalten. Die Kantonspolizei habe jeweils aufgefordert, Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen. P. Mit Stellungnahme vom 29. Juni 2018 beantragte die Vorinstanz, die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung sei abzulehnen und Ziff. 3 des Dispositivs der Verfügung vom 8. Juni 2018 sei anzuordnen; unter Kostenund Entschädigungsfolge. Q. Am 2. Juli 2018 leistete der «A.___» den einverlangten Kostenvorschuss in Höhe von Fr. 1'000.–.