Folgendes aus: - Es werde ihm vorgeworfen, dass er im «MC-Clubhaus» eine bewilligungspflichtige gastgewerbliche Tätigkeit ausübe. Er habe das Haus an der F.___strasse gemietet und im Hobbyraum eine Kellerbar eingerichtet, in die er auch seine Freunde des «A.___» zu Besprechungen einlade. Der Hauseigentümer habe zudem eine Pergola angebaut, in der auch Treffen stattfänden. Es könne ihm niemand verbieten, seine Gäste kostenlos mit Speis und Trank in dem von ihm gemieteten Haus zu bewirten. Es sei haltlos, dass Mitgliederbeiträge nur für Speisen und Getränke erhoben würden; in jedem Verein würden Mitgliederbeiträge bezahlt.