- Nach Art. 27 GWG werde mit Busse bestraft, wer ohne Patent eine gastgewerbliche Tätigkeit ausübe. Nach Art. 292 StGB werde mit Busse bestraft, wer der von einer zuständigen Behörde oder einem zuständigen Beamten unter Hinweis auf die Strafandrohung dieses Artikels an ihn erlassenen Verfügung nicht Folge leiste. B.___ werde ausdrücklich auf Art. 292 StGB aufmerksam gemacht. Ein Rekurs habe aufschiebende Wirkung, wenn die Vorinstanz nicht aus wichtigen Gründen die Vollstreckbarkeit anordne (Art.