Es sei somit keineswegs so, dass es sich nicht um ein öffentliches Lokal handle. Im Gegenteil, es werde Hunderten von Personen der Zugang zum «MC-Clubhaus» ermöglicht. Ob die Abgabe von Getränken direkt vor Ort bezahlt werde, die zutrittsberechtigten Personen eine Clubkarte oder Embleme auf den Jacken hätten, Jahresbeiträge oder sonstige Mitgliederbeiträge zu entrichten hätten, spiele bei der Beurteilung der Patentpflicht keine Rolle. Aus den Akten folge, dass mit Inseraten in den sozialen Netzwerken auf das «MC-Clubhaus» aufmerksam gemacht worden sei.