D. In der Folge stellte die Ratskanzlei im Internet fest, dass der Verein A.___ (nachfolgend «A.___») im besagten Einfamilienhaus sein Clubhaus (nachfolgend «MC-Clubhaus») hat. Präsident des «A.___» und Mieter der Liegenschaft ist B.___. E. Mit Schreiben vom 2. Mai 2018 wies die Ratskanzlei B.___ auf die Patentpflicht laut Gastwirtschaftsgesetz (sGS 553.1; abgekürzt GWG) hin. F. Am 9. Mai 2018 teilte B.___ der Ratskanzlei Folgendes mit: Wir beziehen uns auf Ihr Einschreiben vom 2. Mai 2018. Ihr Schreiben nehme ich zur Kenntnis. Ich werde kein öffentliches Clublokal an der F.___strasse […] betreiben. Das Mietobjekt wird nur für private Zwecke genutzt. […].