B. Mit Präsidialverfügung vom 25. Januar 2018 verfügte die Bau- und Infrastrukturkommission der Politischen Gemeinde Z.___ (nachfolgend Bau- und Infrastrukturkommission) im Anschluss an einen gleichentags durchgeführten Augenschein gegenüber der E.___, Z.___ (Eigentümerin des Einfamilienhauses an der F.___strasse) was folgt: 1. Die Bauarbeiten für den gesamten Innenumbau des Gebäudes Vers. Nr. 001 auf dem Grundstück Nr. 002 sind sofort einzustellen. […] 3. Sie werden aufgefordert, innert 14 Tagen ein vollständiges Baugesuch einzureichen oder die nicht bewilligten Bauteile zu entfernen. […]