Ob bzw. inwieweit aufgrund des von der Bau- und Infrastrukturkommission an der Sitzung vom 26. Juni 2018 erlassenen Beschlusses (vgl. dazu hiervor Bst. N des Sachverhaltes) in einem weiteren baurechtlichen Verfahren über den «C.___» zu befinden ist, hat die hierfür zuständige kommunale Baubehörde zu entscheiden.