In der Baubewilligung vom 26. Juni 2018 werde festgehalten, dass sich die Bewilligung nur auf die deklarierte Nutzung (Einfamilienhaus) beziehe. Eine Nutzung als Clublokal sei bewilligungspflichtig und bedürfe eines Baugesuchs. Die Nachbarschaft müsse sich darauf verlassen können, dass die Deklaration im Baugesuch korrekt sei und ein Clublokal nicht Gegenstand des Baugesuchs gewesen sei. Erwägungen