- Das Baugesuch vom 28. März 2018 deklariere das Bauvorhaben als «Umbau Einfamilienhaus». Die zurückgezogenen Einsprachen gegen das Baugesuch seien mit der Nutzung des Hobbyraums im Untergeschoss als Clublokal begründet worden. Ein Clublokal sei aber nicht Gegenstand des in Frage stehenden Baugesuchs. Die Nutzung des Hobbyraums als Clublokal habe Auswirkungen auf die Nachbarschaft, die in einem allfälligen Bewilligungsverfahren zu klären seien. In der Baubewilligung vom 26. Juni 2018 werde festgehalten, dass sich die Bewilligung nur auf die deklarierte Nutzung (Einfamilienhaus) beziehe.