4. Der Grundeigentümer wird aufgefordert, den Container und die Zeltbaute bis 31. Oktober 2018 zu entfernen. Anderenfalls erfolgt eine gebührenpflichtige Anordnung für die Entfernung des Containers und des Zeltes. 5. Der Grundeigentümer wird wegen Verstosses gegen Art. 162 Bst. a des Planungsund Baugesetzes (sGS 731.1) bei der Staatsanwaltschaft verzeigt.»