L. Mit Eingabe vom 17. Juni 2018 erhob A.___ als Präsident des «MC B.___» beim Volkswirtschaftsdepartement Rekurs. Er beantragte, dass die Vorinstanz die Feststellungsverfügung vom 8. Juni 2018 zurückziehe und damit – zumindest sinngemäss – die Aufhebung der entsprechenden Feststellungsverfügung. M. Mit Schreiben vom 22. Juni 2018 forderte das Volkswirtschaftsdepartement die Vorinstanz auf, bis 2. Juli 2018 den Entzug der aufschiebenden Wirkung zu begründen und zur allfälligen Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung Stellung zu nehmen sowie sämtliche gastwirtschafts- und baurechtlichen Vorakten einzureichen.