Seite 3/9 b. Mit Schreiben vom 3. Juni 2018 nahm A.___ wie folgt Stellung: «Die im Verfügungsentwurf […] festgehaltenen Sachverhalte in Bezug auf die Bautätigkeit ohne Baubewilligung gegen meine Person sind unrichtig und für mich unverständlich. In meinem Brief vom 2. Mai 2018 habe ich Ihnen zur Kenntnis gebracht, dass ich nie im Sinn gehabt habe an der D.___strasse ein öffentliches Clublokal zu betreiben. Das Mietobjekt wird nur für private Zwecke genutzt. […]. Nun […] bitte ich Sie, für mich mit den zuständigen Personen […] einen Besprechungstermin […] zu vereinbaren.»