292 des Strafgesetzbuches (SR 311.0; abgekürzt StGB) angedroht. […]. 3. Sie werden aufgefordert, innert 14 Tagen ein vollständiges Baugesuch einzureichen oder die nicht bewilligten Bauteile zu entfernen. 4. Im Sinn des rechtlichen Gehörs erhält die Bauherrschaft Gelegenheit zur Stellungnahme innert 3 Tagen. 5. Die E.___GmbH […] bezahlt eine Entscheidgebühr von Fr. 500.–. 6. Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung nach Art. 51 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) entzogen.»