A. Am 22. Januar 2018 fragte die Kantonspolizei die Ratskanzlei der Politischen Gemeinde Z.___ (nachfolgend Ratskanzlei) an, ob sie Kenntnis von einer neuen «Biker-Bar» im Einfamilienhaus an der D.___strasse (Vers. Nr. 001 / Grundstück Nr. 002) habe. Gleichentags ging bei der Ratskanzlei eine Mitteilung aus der Bevölkerung ein, dass an der vorerwähnten Adresse offenbar ein «Biker-Club» geplant sei und derzeit Umbauarbeiten ohne Baubewilligung ausgeführt würden.