Seite 10/14 die Gefährdung schützenswerter Polizeigüter, die durch schlecht geführte Gastwirtschaftsbetriebe entstehen kann, von vorneherein zu verhindern. Die persönlichen Eigenschaften eines Gesuchstellers sind auf diesen Zweck hin zu prüfen. Die charakterliche Eignung wird grundsätzlich vermutet. Bei einer Ablehnung des Patentgesuchs wegen Fehlens dieser Voraussetzung ist die Vermutung – z.B. durch einen Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister oder Informationsberichte von politischen Gemeinden über frühere gastwirtschaftliche Tätigkeiten des Gesuchstellers – zu widerlegen.