K. Am 19. September 2017 forderte das Volkswirtschaftsdepartement die Vorinstanz auf, sich bis 25. September 2017 zum Gesuch des Rekurrenten um Anordnung einer vorsorglichen Massnahme vernehmen zu lassen. L. Mit Vernehmlassung vom 21. September 2017 (Eingang: 25. September 2017) beantragte die Vorinstanz, dass auf den Erlass einer vorsorglichen Massnahme – unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Rekurrenten – zu verzichten sei. M. Mit Zwischenentscheid vom 25. September 2017 hiess das Volkswirtschaftsdepartement das Gesuch des Rekurrenten um Anordnung einer vorsorglichen Massnahme gut.