J. Mit Eingabe vom 14. September 2017 (Eingang: 18. September 2017) reichte der Rekurrent dem Volkswirtschaftsdepartement sinngemäss ein Begehren bzw. einen Antrag auf Anordnung einer vorsorglichen Massnahme ein, indem er um Erteilung einer provisorischen Bewilligung ersuchte, um den Gastwirtschaftsbetrieb «B.___» wenigstens jeweils von Donnerstag bis Samstag öffnen zu können. Der Rekurrent führte aus, dass er seit August 2017 die Miete bezahle; zudem würden auch zwei Angestellte gerne arbeiten. Er werde derzeit vom Sozialamt der Politischen Gemeinde V.___ unterstützt, was nicht sinnvoll sei.