Seite 6/14 ein formalisiertes Verfahren handle, und schilderte dem Rekurrenten die weiteren Verfahrensschritte. c. Mit E-Mail vom 13. September 2017 erkundigte sich der Rekurrent beim Volkswirtschaftsdepartement, ob ihm nicht eine provisorische Bewilligung erteilt werden könne, damit er den Gastwirtschaftsbetrieb «B.___» wenigstens von Donnerstag bis Samstag öffnen könne. Er wolle nicht zu 100 Prozent vom Sozialamt und vom RAV abhängig sein.