Zudem habe das AVSV das Lokal am 11. August 2017 abgenommen. - Er sei kein schlechter Wirt und Gastgeber, ansonsten hätte ihn die J.___AG der E.___ GmbH nicht empfohlen. Er hätte nun die Möglichkeit, seine Schulden abzubauen, weil die Miete für die nächsten vier Jahre tragbar sei und er auf einen langjährigen Kundenstamm zählen könne. Müsse er einen fremden Patentinhaber einsetzen, verursache das nur unnütze Mehrkosten; er würde keinen Verdienst erzielen und hätte kein Geld, um seine Schulden zu begleichen. Der Rekurrent leistete den einverlangten Kostenvorschuss von Fr. 1‘000.– innert der angesetzten Frist.