Er habe die Kaution, das Inventar und die Miete bis November 2017 (Fr. 15‘000.–) bezahlt. Er habe das Lokal gereinigt und das AVSV habe das Lokal am 11. August 2017 abgenommen. Er wisse, dass er Schulden habe. Er sei aber kein schlechter Pächter und Gastgeber, ansonsten hätten die E.___ GmbH und die J.___AG nicht viel Geld in das Lokal investiert, damit er es übernehmen könne. Er wolle den Gastwirtschaftsbetrieb «B.___» als Café- und Apéro-Bar betreiben mit Öffnungszeiten von 8.30 bis 11 Uhr sowie ab 15 Uhr. Das Lokal sei ideal, um seine Schulden abzuzahlen.