d. Mit E-Mail vom 17. August 2017 wandte sich A.___ zudem an den Stadtpräsidenten und führte Folgendes aus: Er habe ein Wiedererwägungsgesuch eingereicht, weil der Stadtrat Z.___ sein Patentgesuch abgelehnt habe. Er sei kein schlechter Gastgeber und verfüge über eine gute Stammkundschaft, wobei viele Gäste auch aus der Stadt Z.___ stammten. Er habe seine Lokale immer gut geführt. Nun werde er behandelt wie ein Krimineller. Er habe in der Stadt Z.___ endlich ein Lokal gefunden, nachdem die J.___AG ihn der E.___ GmbH empfohlen habe. Er habe die Kaution, das Inventar und die Miete bis November 2017 (Fr. 15‘000.–) bezahlt.