wie auch die Politische Gemeinde Y.___ dem Rekurrenten jeweils das Patent für einen Gastwirtschaftsbetrieb erteilten, steht fest, dass der Rekurrent die erforderlichen Kenntnisse in Lebensmittelhygiene und Suchtprävention durch wenigstens drei Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene im Gastgewerbe nachzuweisen vermag. vgl PDF vgl. auch Zwischenentscheid vom 25. September 2017 unter gleicher Fallnummer © Kanton St.Gallen 2026 Seite 1/15 Kanton St.Gallen Volkswirtschaftsdepartement VD/G-17.14 Entscheid vom 10. November 2017