b GWG von Bedeutung sein kann, weil im Patentverfahren betreffend die Voraussetzung der charakterlichen Eignung eine präventive Kontrolle – beispielsweise durch einen Auszug aus dem schweizerischen Strafregister – vorzunehmen ist. Ob diese Verurteilung aufgrund der Art und Schwere indessen als derartige Herabsetzung betrachtet werden kann, dass dem Rekurrenten die charakterliche Eignung zur Führung eines Gastwirtschaftsbetriebs abgesprochen werden muss, wird im Rahmen der Verhältnismässigkeit und damit im Hauptverfahren zu prüfen sein.