Seite 9/13 Informationsbericht bzw. der von der Gemeinderatskanzlei X.___ verfassten E- Mail vom 27. Juli 2017 ist nur zu entnehmen, dass der Rekurrent vom 10. Juni 2013 bis 31. Dezember 2013 die I.___garage (Gastwirtschaftsbetrieb «H.___») in W.___ geführt und dabei zu Beginn ohne Patent gewirtet und sich nicht an die Vorschriften zum Schutz vor dem Passivrauchen gehalten haben soll; diese Verstösse sind vorliegend aber von vorneherein nicht zu beachten, weil sie mehr als zwei Jahre zurückliegen. Weiter folgt aus der E-Mail vom 27. Juli 2017 einzig,