Seite 8/13 den Betrag für die Übernahme des Inventars in Höhe von Fr. 1‘000.– bereits bezahlt. Aus dem Mietvertrag folgt weiter, dass der Rekurrent eine Kaution von sechs Monatsmieten (inkl. Nebenkosten), d.h. den Betrag von Fr. 10‘200.–, zahlen muss; gemäss Aussage des Rekurrenten hat er diese Kaution bereits geleistet. Wegen der ursprünglich auf den 1. August 2017 geplanten Eröffnung des Gastwirtschaftsbetriebs «B.___» ist zudem davon auszugehen, dass der Rekurrent bereits weitere Ausgaben – insbesondere für Getränke – tätigen musste.