3. Obwohl der Rekurrent kaum Unterlagen einreichte – bei den Akten findet sich lediglich der Mietvertrag vom 1. Juli 2017 für den Gastwirtschaftsbetrieb «B.___» – steht fest, dass er als verantwortlicher Betriebsleiter ein erhebliches schützenswertes (vorab wirtschaftliches) Interesse am Gastwirtschaftsbetrieb «B.___» hat.