Seite 7/13 Z.___er Gastgewerbebetriebe einwandfrei geführt und betrieben würden und Patente nur an Personen erteilt würden, welche die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllten. Das private Interesse des Rekurrenten an einer vorläufigen, eingeschränkten Patenterteilung, um damit allenfalls Einnahmen zu generieren, vermöge das öffentliche Interesse nicht zu überwiegen. Es lägen keine Gründe vor, die das Erlassen von vorsorglichen Massnahmen rechtfertigen könnten. Erwägungen