b. Mit E-Mail vom 12. September 2017 teilte das Volkswirtschaftsdepartement dem Rekurrenten mit, dass es sich bei einem Rekursverfahren um ein formalisiertes Verfahren handle, und schilderte dem Rekurrenten die weiteren Verfahrensschritte. c. Mit E-Mail vom 13. September 2017 erkundigte sich der Rekurrent beim Volkswirtschaftsdepartement, ob ihm nicht eine provisorische Bewilligung Seite 6/13 erteilt werden könne, damit er den Gastwirtschaftsbetrieb «B.___» wenigstens von Donnerstag bis Samstag öffnen könne. Er wolle nicht zu 100 Prozent vom Sozialamt und vom RAV abhängig sein.