c. Am 13. September 2017 erstreckte das Volkswirtschaftsdepartement der Vorinstanz die Frist zur Einreichung der Vernehmlassung bis 2. Oktober 2017. Gleichzeitig wurde die Vorinstanz aufgefordert, sämtliche Vorakten samt Aktenverzeichnis bis spätestens 18. September 2017 einzureichen. I. a. Mit E-Mail vom 8. September 2017 hielt der Rekurrent gegenüber dem Volkswirtschaftsdepartement fest, dass er bis heute noch keinen Entscheid erhalten habe. Mittlerweile erhalte er von der Politischen Gemeinde V.___ Sozialhilfe und er habe sich auch beim RAV anmelden müssen. Er hoffe auf einen schnellen Entscheid, damit er wisse wie es weiter gehe.