Müsse er einen fremden Patentinhaber einsetzen, verursache das nur unnütze Mehrkosten; er würde keinen Verdienst erzielen und hätte kein Geld, um seine Schulden zu begleichen. Der Rekurrent leistete den einverlangten Kostenvorschuss von Fr. 1‘000.– innert der angesetzten Frist. H. a. Am 8. September 2017 forderte das Volkswirtschaftsdepartement die Vorinstanz zur Einreichung der Vernehmlassung und sämtlicher Vorakten bis 25. September 2017 auf. b. Am 13. September 2017 ersuchte die Vorinstanz das Volkswirtschaftsdepartement um eine Fristerstreckung bis 2. Oktober 2017, weil der Stadtrat Z.___ erst wieder am 26. September 2017 tage.