Der Vertrag sei bereits von beiden Parteien unterschrieben; die Kaution von Fr. 10‘200.–, das Inventar von Fr. 1‘000.– und die Miete bis November 2017 seien bereits bezahlt. Zudem habe das AVSV das Lokal am 11. August 2017 abgenommen. - Er sei kein schlechter Wirt und Gastgeber, ansonsten hätte ihn die J.___ AG der E.___ nicht empfohlen. Er hätte nun die Möglichkeit, seine Schulden abzubauen, weil die Miete für die nächsten vier Jahre tragbar sei und er auf einen langjährigen Kundenstamm zählen könne. Müsse er einen fremden Patentinhaber einsetzen, verursache das nur unnütze Mehrkosten;