Er geniesse einen guten Ruf in der Branche. Er habe schon viel Geld und Zeit in den Gastwirtschaftsbetrieb «B.___» investiert, für das er nun einen vierjährigen Mietvertrag habe. Er habe das AVSV selbst für die Kontrolle vom 11. August 2017 aufgeboten. Auch die J.___ AG und seine Stammgäste stünden hinter ihm. Er hoffe, mit dem Gastwirtschaftsbetrieb «B.___» seine Schulden in den Griff zu bekommen. Er sei falls nötig gerne bereit, gewisse Prüfungen zu machen, was aber noch lange keinen guten Wirt ausmache. - Am 9. August 2017 fragte A.___ bei der Stadtkanzlei Z.___ nach, ob er Gastwirtschaftsbetrieb «B.___» am 14. August 2017 eröffnen könne.