Seite 2/13 - Am 3. August 2017 ersuchte die Stadtkanzlei Z.___ A.___, das Bestehen der Prüfung in Lebensmittelhygiene und Suchtprävention nachzuweisen. - Am 3. August 2017 teilte A.___ der Stadtkanzlei Z.___ mit, er sei seit mehr als 20 Jahren in der Gastronomie tätig. Er habe bisher weder eine solche Prüfung gemacht noch gebraucht. Betreffend Berufserfahrung sei bei den Politischen Gemeinden X.___ und Y.___ nachzufragen; zudem habe er bei Gastro St.Gallen einen Bar-Kurs gemacht.