strafe: 40 Tagessätze à Fr. 30.– (bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von zwei Jahren), Busse: Fr. 300.–; - Auszug aus dem Betreibungsregister des Betreibungsamtes vom 10. Juli 2017: zahlreiche Betreibungen / offene Verlustscheine aus Pfändungen. A.___ gab im Gesuch an, er weise die erforderlichen Kenntnisse in Lebensmittelhygiene und Suchtprävention durch wenigstens drei Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene im Gastgewerbe nach; er verwies darauf, dass er in den Gastwirtschaftsbetrieben «F.___» (in Y.___), im «G.___» (in X.___) und im «H.___» (in W.___) tätig gewesen sei.