1. Der Rekurs von A.___ wird vollumfänglich gutgeheissen und die angefochtene Verfügung vom 8. August 2016 wird aufgehoben. 2. Die amtlichen Kosten für den vorliegenden Entscheid werden auf Fr. 1‘500.– festgelegt und der Politischen Gemeinde Z.___ auferlegt. Auf die Erhebung der amtlichen Kosten wird verzichtet. 3. Der geleistete Kostenvorschuss in Höhe von Fr. 1‘000.– wird A.___ zurückerstattet. 4. Es werden keine ausseramtlichen Kosten entschädigt. Der Vorsteher Bruno Damann Regierungsrat