5.3. Das Verhältnismässigkeitsprinzip verlangt weiter, dass die Verwaltungsmassnahme in einem vernünftigen Verhältnis zu den Freiheitsbeschränkungen steht, welche dem Rekurrenten auferlegt werden. 5.3.1. Der Patententzug bewirkt für den Rekurrenten ein teilweises Berufsverbot in der Politischen Gemeinde Z.___, was grundsätzlich ein relativ schwerer Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit des Betroffenen ist. Weil der Rekurrent das