Mit Brief vom 11. April 2016 sei der Rekurrent aufgefordert worden, das für den Betrieb einer Gartenwirtschaft erforderliche Baugesuch nachzureichen. Weil der Rekurrent dieser Aufforderung unverzüglich nachgekommen sei, sei auf eine Strafanzeige verzichtet worden. - Mit Baubescheid vom 13. Juni 2016 habe die Baukommission Z.___ den Betrieb einer Gartenwirtschaft bestehend aus drei Tischen mit jeweils vier Stühlen (insgesamt 12 Sitzplätze) bewilligt. Der Rekurrent betreibe jedoch eine aus sechs Tischen und insgesamt dreizehn Stühlen bestehende Gartenwirtschaft. Erwägungen