- Die Gewähr für eine einwandfreie Betriebsführung sei nicht erst dann zu verneinen, wenn die wiederholten oder schwerwiegenden Verstösse gegen die massgeblichen Vorschriften zu einer rechtskräftigen Bestrafung oder Verurteilung geführt hätten. Am 11. April 2016 habe die Kantonspolizei mitgeteilt, dass der Rekurrent eine Gartenwirtschaft betreibe, obwohl das Patent vom 24. November 2015 keine Gartenwirtschaft umfasse. Der Rekurrent sei sodann aufgefordert worden, ein Gesuch nachzureichen.