Im ersten Halbjahr 2016 habe der Rekurrent wiederholt Gesetze (ZG, AlkG und GWG) verletzt. Weil der Rekurrent seit 16. Juni 2009 als Patentinhaber des Lokals «B.___» tätig sei, seien ihm die massgebenden Vorschriften bekannt. Trotz der schriftlichen Verwarnungen habe er sein Verhalten nicht geändert und sich weiterhin über gesetzliche Bestimmungen hinweggesetzt, womit er den Patententzug in Kauf genommen habe. Der Rekurrent biete deshalb keine Gewähr mehr für eine einwandfreie Betriebsführung, weshalb ihm das Patent zu Recht entzogen worden sei.