Nach jedem Vorfall sei eine schriftliche Verwarnung ausgesprochen worden, verbunden mit der Androhung einer Anzeige an das Untersuchungsamt Y.___ sowie der Prüfung des Widerrufs des Patentes im Wiederholungsfall. Nach dem vierten Vorfall sei der Patententzug erwogen worden, weil keine Verhaltensänderung des Rekurrenten zu erkennen gewesen sei.