der Mietvertrag für das Lokal «B.___» lautet auf den Namen des Rekurrenten, weil der Vermieter den Mietvertrag aus Haftungsgründen nicht mit dem Verein «B.___» abschliessen wollte; der monatliche Mietzins (inkl. Nebenkosten) beträgt derzeit Fr. 2‘000.–. - Kassabuch des Vereins «B.___» für das Jahr 2015. Der Rekurrent machte keine weiteren Ausführungen betreffend das Verhältnis zwischen ihm als Patentinhaber und dem Verein «B.___». M. Am 22. September 2016 forderte das Volkswirtschaftsdepartement die Vorinstanz zur Vernehmlassung und Einreichung sämtlicher Vorakten auf.