J. Mit Zwischenentscheid vom 1. September 2016 stellte das Volkswirtschaftsdepartement Folgendes fest: 1. Die aufschiebende Wirkung des Rekurses von A.___ […] betreffend das Patent für das Lokal «B.___» des Vereins «B.___» wird wiederhergestellt. 2. Die Gebühr für die amtlichen Kosten für den vorliegenden Zwischenentscheid wird auf Fr. 750.– festgelegt und der Politischen Gemeinde Z.___ auferlegt. Auf die Erhebung der amtlichen Kosten wird verzichtet. 3. Es werden keine ausseramtlichen Kosten entschädigt.