In der Vergangenheit hätten keine Verstösse gegen die massgebenden Gesetze stattgefunden; nun werde wegen drei in den letzten sechs Monaten begangen «Bagatellen» die Schliessung des Lokals «B.___» angeordnet. Seite 5/14 I. Am 25. August 2016 forderte das Volkswirtschaftsdepartement die Vorinstanz auf, bis 31. August 2016 sämtliche Vorakten einzureichen und zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung Stellung zu nehmen, worauf die Vorinstanz jedoch verzichtete.