Nach Art. 13 Abs. 2 Ziff. 1 GWG werde das Patent entzogen, wenn die Voraussetzungen der Erteilung nicht mehr erfüllt seien. Der Patentinhaber habe seit 22. Februar 2016 wiederholt Gesetze (ZG, AlkG und GWG) verletzt; er biete deshalb keine Gewähr für eine einwandfreie Betriebsführung mehr, weshalb ihm das Patent zu entziehen sei.