Wegen wiederholten Nichteinhaltens der gesetzlichen Bestimmungen werde daher die Schliessung des Lokals «B.___» wie folgt in Erwägung gezogen, wozu er sich bis 25. Juli 2016 schriftlich äussern könne: 1. Das Lokal «B.___» […] ist sofort und in der Folge dauernd geschlossen zu halten. 2. Das Lokal «B.___» darf erst wieder geöffnet werden, wenn der Gemeinderat einem Patentbewerber, welcher die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, das entsprechende Gastwirtschaftspatent erteilt hat. 3. Für den Fall, dass Sie sich nicht an diese Verfügung halten sollten, behalten wir uns eine Strafklage nach Art.