b. Am 12. Juli 2016 hielt der Gemeinderat gegenüber dem Patentinhaber fest, dass im Lokal «B.___» am 9. Juli 2016 die Schliessungszeit erneut nicht eingehalten worden und er nicht im Betrieb anwesend gewesen sei. Wegen wiederholten Nichteinhaltens der gesetzlichen Bestimmungen werde daher die Schliessung des Lokals «B.___» wie folgt in Erwägung gezogen, wozu er sich bis 25. Juli 2016 schriftlich äussern könne: 1. Das Lokal «B.___» […] ist sofort und in der Folge dauernd geschlossen zu halten.