F. a. Am 12. Juli 2016 teilte die Kantonspolizei dem Gemeinderat mit, dass am 9. Juli 2016 um 03.30 Uhr im Lokal «B.___» Kontrolle durchgeführt worden sei. Dabei sei festgestellt worden, dass die GWG-Schliessungszeit verletzt worden und der Patentinhaber nicht im Betrieb anwesend gewesen sei. Die Angelegenheit sei mittels einer Ordnungsbusse erledigt worden.