E. a. Am 31. März 2016 teilte der Gemeinderat dem Patentinhaber mit, laut Polizeirapport vom 31. März 2016 sei bei einer am 28. März 2016 (03.35 Uhr) im Lokal «B.___» durchgeführten Kontrolle festgestellt worden, dass die um 01.00 Uhr beginnende Schliessungszeit nicht eingehalten worden sei. [Hinweis: Der Vorfall wurde mit einer Ordnungsbusse erledigt, weil die Schliessungszeiten bisher eingehalten worden waren.] Der Patentinhaber sei laut GWG für die ordnungsgemässe Betriebsführung (samt Einhaltung der Schliessungszeiten) verantwortlich.